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- kein Freibrief für Entsorgung aller Abfälle, die nicht mehr in der Restmülltonne Platz finden

Das sich bereits in den vorangeganenen Sperrmüllsammlungen im gesamten Landkreisgebiet wiederholt gezeigt hat, daß oftmals in Kartons und in Säcken verpackter Restmüll sowie metallhaltiger Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt wurde, weißt das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises nochmals darauf hin, daß Hausmüll, sperrige Teile, deren Zerkleinerung zumutbar ist, und verwertbare Verpackungsmaterialien grundsätzlich über die entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen sind.

Ferner dürfen sperrige Abfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen, wie z.B. Türen und Türzargen, Sanitärkeramik, Heizkörper, Maschendraht, Dachplatten sowie in Säcken verpackte Tapetenreste oder Umzugskartons nicht zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Ebenso sind Kraftfahrzeugteile wie u.a. Felgen, Sitze und Karosserieteile von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Bereitgestellte Abfälle, die im Rahmen der Sperrmüllabfuhr daher nicht mitgenommen wurden, sind vom Abfallbesitzer unverzüglich aus dem Straßenraum zu entfernen und auf das eigne Grundstück zurückzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Elektroherde etc. sowie metallhaltiger Sperrmüll werden generell nur auf Anforderung getrennt vom Sperrmüll durch die Fa. Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH abgeholt. Zum metallhaltigen Sperrmüll gehören beispielsweise Fahrräder, Roller, Go-Karts, Kinderwagengestelle, Grillgeräte, Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten), Wäschespinnen sowie aus Metall bestehende Bettgestelle, Sprungfederrahmen, Stühle, Garderoben, Regale, ferner Schaukelgestelle, Leitern, Schubkarren.

Sperrige Gegenstände aus Bau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie anderen von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossene, nicht verwertbare Abfälle können von privaten Haushalten gegen Zahlung einer Mindestgebühr von DM 28,-- auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf selbst angeliefert werden. (öffnungszeiten: Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr, Sa 08:00 - 12:00 Uhr; Telefon 05376-9799-11).

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch telefonisch an die Abfallberatung des Landkreises (Tel.: 05371 - 82 - 781) oder an die ehrenamtlich tätigen Abfallberater/innen wenden.

Abfallberater: Bitte beim Umweltamt/Abfallwirtschaft (http://www.gifhorn.de/abfallwirtschaft) nachsehen.

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